3.2. Der psychische Zustand des Beschwerdeführers habe sich seit längerem zunehmend verschlechtert, nachdem dieser keine ambulante psychiatrische Therapie mehr in Anspruch genommen und keine Depotmedikation mehr erhalten habe (Aussagen der Schwester des Beschwerdeführers, C._____, und des Gutachters, Protokoll, S. 6 f. sowie 9; vgl. auch Gefährdungsmeldung von F._____, Inhaberin der H._____ in R._____, an das Familiengericht Q._____ vom 27. Dezember 2024).