Massgebend ist diesbezüglich die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebene Kodifikation ICD-10 (bis zur Umsetzung der ICD-11) und darin insbesondere das Kapitel V über psychische Störungen. 2.2. Gemäss der diagnostischen Einschätzung der Klinik der PDAG besteht beim Beschwerdeführer eine schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch (ICD-10: F25.0; Verlaufsbericht PDAG vom 29. Januar 2025 [nachfolgend: Verlaufsbericht], S. 1). Der Beschwerdeführer war deswegen bereits früher stationär mittels fürsorgerischer Unterbringung in psychiatrischer Behandlung (vgl. z.B. Austrittsbericht PDAG vom 28. September -5-