6.2. Mit Eingabe vom 16. Februar 2025 (Postaufgabe am 17. Februar 2025, Posteingang beim Verwaltungsgericht am 19. Februar 2025) ersuchte der Beschwerdeführer um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: