5. 5.1. An der Verhandlung vom 31. Januar 2025 in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG nahmen der Beschwerdeführer, seine Schwester sowie für die Einrichtung Oberärztin E._____ teil. Zudem war der erwähnte Gutachter anwesend. 5.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 5.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 6. 6.1. Das Urteil wurde am 3. Februar 2025 im Dispositiv an die Beteiligten verschickt.