3. Mit Instruktionsverfügung vom 29. Januar 2025 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde C._____, die Schwester des Beschwerdeführers, als Zeugin vorgeladen. Des Weiteren wurde Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachter bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 31. Januar 2025 vorgeladen. -3- 4. Der seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 29. Januar 2025 ging am 30. Januar 2025 beim Verwaltungsgericht ein.