B. 1. Gemäss Schilderung im Einweisungsentscheid sei es am 27. Januar 2025 zu einem Vorfall im Stammbistro von A._____ gekommen. Nachdem dieser sich sehr laut im Bistro verhalten habe, habe der Inhaber ihn gebeten, etwas leiser zu sprechen, worauf A._____ diesen gegen einen Stuhl geschubst habe und der Inhaber umgefallen sei. Die Schwester des Beschwerdeführers, C._____, habe zudem angegeben, dass A._____ in jüngerer Vergangenheit mehrmals damit gedroht habe, sich zu erhängen oder sich vor den Zug zu werfen. In der Folge wurde die Polizei alarmiert und der FU-anordnende Arzt aufgeboten. Dieser stellte bei A._____ eine schizoaffektive Psychose fest.