C. 1. Dagegen erhob A._____ am 4. September 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Da die Eingabe nicht unterzeichnet war, setzte ihm der Instruktionsrichter mit Verfügung vom 8. September 2025 eine Nachfrist bis zum 22. September 2025 zur Einreichung eines unterzeichneten Exemplars, unter Androhung des Nichteintretens im Unterlassungsfall. 2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Eingabe vom 16. September 2025, der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu entziehen. 3. Mit Verfügung vom 18. September 2025 entzog der Instruktionsrichter der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. September 2025 superprovisorisch die aufschiebende Wirkung.