1. Die Beschwerde wird abgewiesen. -3- 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 800.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 99.00, gesamthaft Fr. 899.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. […] Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung wurde abgewiesen.