Aufgrund dessen empfiehlt der Gutachter für den Fall einer bedingten Entlassung aus dem Massnahmenvollzug die Anordnung einer ambulanten Behandlung bei einer forensisch versierten Fachperson zwecks Versuchs einer Monitorisierung seiner Kontakte zu Frauen sowie eine Kontrolle seiner elektronischen Geräte, beispielswiese durch die Forentec. Dadurch liesse sich das gegenwärtig moderate bis deutliche und damit überdurchschnittliche Rückfallrisiko für einschlägige Sexualdelikte, das sich im Laufe der Zeit wieder auf ein deutliches Mass erhöhen würde, falls beim Beschwerdeführer die sexuelle Appetenz wieder ansteigen und/oder er seine