Die Psychiatrischen Dienste des Kantons Solothurn hätten bereits in ihrem Therapiebericht vom 24. Oktober 2024 sowie in ihrem jüngsten Bericht vom 18. August 2025 ihre Ansicht geäussert, dass die stationäre staatliche Zwangstherapie als aussichtslos bezeichnet werden müsse. Ferner komme auch die JVA Solothurn in ihrem Vollzugsbericht vom 11. August 2025 – in ausserordentlich klaren Worten – zum Fazit, dass die stationäre Massnahme vorliegend aussichtslos und daher nicht weiterzuführen sei.