Beim aktuellen Aktenstand könne die Vollzugsbehörde das weitere Vorgehen noch nicht eindeutig beurteilen. Zur Vervollständigung der Aktenlage seien bereits aktuelle Berichte der Vollzugseinrichtung und der Therapie einverlangt sowie die Konkordatliche Fachkommission (KoFako) um eine Beurteilung der verschiedenen Varianten der weiteren Vollzugsplanung ersucht worden. Diese könne ihre Einschätzung voraussichtlich am 29. September 2025 abgeben. Sobald diese vorliege, könne die Vollzugsbehörde auf die vorliegende Angelegenheit zurückkommen. Zum aktuellen Zeitpunkt sei hingegen eine Entlassung abzulehnen.