Es seien gemäss Gutachten verschiedene Varianten in der weiteren Vollzugsplanung denkbar. Einerseits könne die Massnahme über einen offenen Vollzug in einem Wohnheim oder direkt zur bedingten Entlassung vor Erreichen der Regelhöchstdauer (am 9. November 2026) überführt werden (mit Probezeit, Fortsetzung einer begleitenden Therapie, enger Begleitung durch die Institution und die Bewährungshilfe, Auswertung elektronischer Geräte). Anderseits könnte Antrag auf Anordnung einer Verwahrung in einem adäquaten Setting gestellt werden.