koeigenschaften beigetragen habe, sondern lediglich der Alterseffekt und Erektionsstörungen. Aus den Ausführungen im aktuellen Gutachten werde zudem klar ersichtlich, dass für ein vertretbares Risikomanagement grundsätzlich eine monitorisierende Begleitung des Beschwerdeführers notwendig sei (durch Therapie, Institution, Auswertung elektronischer Geräte, später durch Bewährungshilfe). Es seien gemäss Gutachten verschiedene Varianten in der weiteren Vollzugsplanung denkbar.