Eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilde dabei das Verhalten der betroffenen Person während allfälliger Vollzugslockerungen. Daneben spielten das Verhalten im Vollzug, die Auseinandersetzung mit dem Delikt, die zukünftige Lebenssituation und der soziale Empfangsraum (Arbeit, Wohnen, finanzielle Situation, soziale Beziehungen, Partnerschaft, familiäres Umfeld, geregelte Tagesstruktur, allfällige Nachbetreuung) eine Rolle. Prognoserelevant seien sodann die Modalitäten einer allfälligen (bedingten) Entlassung wie die Dauer der Probezeit, die Verpflichtung zu einer ambulanten Behandlung, die Anordnung einer Bewährungshilfe oder die Auflage von Weisungen.