62 Abs. 1 StGB zum Ausdruck. Bei der Entlassungsprognose sei in der Praxis neben der Beurteilung des aktuellen psychischen Gesundheitszustands insbesondere die Frage von Bedeutung, wie sich die Situation der internierten Person in Freiheit präsentieren würde. Das Rückfallrisiko lasse sich am Behandlungserfolg einschätzen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilde dabei das Verhalten der betroffenen Person während allfälliger Vollzugslockerungen.