4. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2025 bewilligte die instruierende Verwaltungsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung und bestellte Alain Joset, Rechtsanwalt, Basel, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: