4. Seit dem 27. September 2023 wird die stationäre (therapeutische) Massnahme in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn vollzogen. Davor befand sich A._____ seit 11. Januar 2016 in der Abteilung 60plus der JVA Lenzburg. 5. Am 23. Juli 2025 stellte A._____ beim AJV ein Gesuch um unverzügliche (bedingte) Entlassung aus der stationären Massnahme. 6. Am 25. Juli 2025 verfügte das AJV: 1. Das Gesuch von A._____ wird abgewiesen und eine bedingte Entlassung aus der stationären Massnahme verweigert. 2. Nach Vorliegen der Beurteilung der Fachkommission wird die Vollzugsplanung angepasst und zeitnah über das weitere Vorgehen entschieden.