Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_933/2018 vom 3. Oktober 2019 (BGE 146 IV 1) ab. Bei den abgeurteilten Sexualdelikten ging es darum, dass A._____ im Kontext einer von ihm geleiteten Meditationsschule von Frauen sexuelle Handlungen einforderte, unter Ausübung psychischen Drucks und teilweise auch unter Androhung bzw. Antun von Gewalt. Er verlangte u.a., dass die betroffenen Frauen ihn zur Entwicklung ihrer geistigen Reife und zur Erlangung der persönlichen Erleuchtung als spirituellen Meister oral befriedigten und seinen heiligen Samen schluckten.