Falls er Beschwerde erheben wollte, wurde er zudem aufgefordert, innert Frist einen Kostenvorschuss einzuzahlen und darzulegen, weshalb es ihm nicht möglich war, die Beschwerde fristgerecht einzureichen. Diesbezüglich wurde er aufgefordert, mittels begründeten Gesuchs um Fristwiederherstellung zu ersuchen. Zudem wurde festgehalten, dass auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten werde, wenn dem Fristwiederherstellungsgesuch nicht entsprochen werden könne (act. 21 ff.). -3- C. Mit Schreiben vom 12. September 2025 (Postaufgabe) wandte sich A._____ an das Verwaltungsgericht und hielt insbesondere Folgendes fest (act. 24):