Das MIKA liess dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) die Eingabe via dessen Rechtsdienst zukommen. Dies verbunden mit dem Hinweis, dass der in der Sache am 18. Juni 2025 gefällte Einspracheentscheid gemäss Sendungsverlauf der Post-Zustellung am 22. Juli 2025 in Rechtskraft erwachsen sei (act. 10). B. Da aufgrund des gestellten Antrags unklar war, ob A._____ gegen den Einspracheentscheid Beschwerde erheben, oder ob er um Wiedererwägung seines abgelehnten Familiennachzugsgesuchs ersuchen wollte, wurde A._____ mit Instruktionsverfügung vom 3. September 2025 aufgefordert, dem Verwaltungsgericht innert Frist mitzuteilen, ob er Beschwerde erheben wollte.