3.3.4. Sodann bringt die Beschwerdeführerin im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstmals vor, sie habe neben den angegebenen Schulden auch bei ihrem Stiefvater in Höhe von Fr. 57'000.00 ein Darlehen aufgenommen, welches sie habe zurückzahlen müssen. Ausweislich der vor Verwaltungsgericht eingereichten Übersicht "Schulden / Darlehensrückzahlungen / Kellermiete R._____" erfolgte die Rückzahlung des Darlehens ab dem 14. Juli 2022 in unterschiedlich hohen Tranchen, gesamthaft im Betrag von Fr. 49'000.00. Weitere Unterlagen (Bankbelege, Darlehensvertrag), welche den Umfang der Darlehensschuld oder der Rückzahlung belegen könnten, wurden nicht eingereicht.