Es sei "unrecht", wenn sie den ihr gemäss Ergänzungsleistungsrecht zustehenden Freibetrag von Fr. 30'000.00, bzw. was davon noch übrig sei, auch verliere. Der von der Gemeinde angeordnete Vorbezug habe ohnehin schon dazu geführt, dass ihr vom angesparten Altersguthaben fürs Alter kaum noch etwas verbleibe.