Sie habe ihre Schulden in Höhe von Fr. 29'551.00 und das Darlehen bei ihrem Stiefvater in Höhe von Fr. 57'000.00 zurückzahlen müssen. Zudem seien grössere Ausgaben angefallen wie Anwalts-, Krankheits- oder Tierarztkosten und die Reparatur sowie der Ersatz ihres Notebooks. Sie verfüge lediglich noch über ein Bankguthaben von Fr. 33'000.00. Ab Juli 2025 werde sie eine AHV-Rente erhalten, bis dann müsse sie aber von ihrem verbliebenen Geld leben. Es sei "unrecht", wenn sie den ihr gemäss Ergänzungsleistungsrecht zustehenden Freibetrag von Fr. 30'000.00, bzw. was davon noch übrig sei, auch verliere.