2. Am 4. Februar 2025 überwies die Beschwerdestelle SPG aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Der Gemeinderat Q._____ liess sich nicht vernehmen. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 20. August 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: