B. 1. Dagegen erhob A._____, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Petra Oehmke, Affoltern am Albis, am 25. November 2022 Verwaltungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, mit den Anträgen: -3- 1. Es sei Ziff. 7 des Beschlusses des Gemeinderates vom 7. November 2022 ersatzlos aufzuheben und festzustellen, dass keine Rückforderung geschuldet ist.