6. Frau A._____ wird aufgefordert, den Betrag von Fr. 48'625.80 bis 25. November 2022 mit beiliegendem Einzahlungsschein zu überweisen. Geht die Zahlung fristgerecht ein, wird der Restbetrag von Fr. 24'312.95 (1/3) erlassen. 7. Geht die Zahlung gem. Abs. III/6 nicht bis zum 25. November 2022 ein, wird an der Forderung gem. Berechnung in Abs. II von Fr. 60'000.00 festgehalten und es wird kein Teilerlass mehr gewährt. Es wird für die Fr. 60'000.00 eine Zahlungsfrist bis 15. Dezember 2022 gewährt. Bei verspäteter Zahlung ist ab diesem Datum ein Verzugszins von 5 % geschuldet.