Allfällige Renditeverluste sind im überwiegenden öffentlichen Interesse der Durchmischung von Wohn- und Gewerbenutzungen zwecks Belebung von Quartieren hinzunehmen. Gewerbliche Nutzungen haben sodann nicht per se ein gesteigertes Störpotenzial (für die Umgebung) gegenüber der Wohnnutzung, sondern es kommt stark auf den Charakter des Gewerbes und des dadurch verursachten Lärms an. Wie erwähnt, sind in der Zone WA4 höchstens mässig störende Gewerbebetriebe erlaubt.