Beide Voraussetzungen werden von der Beschwerdeführerin nicht dargetan. Die aktuelle BNO der Stadt Q._____ stammt aus dem Jahr 2012 und wurde in den Jahren 2019 und 2021, mithin letztmals vor vier Jahren, teilrevidiert. Aufgrund dieser vergleichsweise jungen Planung müssten die Argumente, die für eine Überprüfung und Anpassung des Zonenplans im Bereich der streitgegenständlichen Zone WA4 sprechen, umso gewichtiger sein.