Vorstellbar wären höchstens Büroräume, für die in einem Wohnquartier weitab vom Stadtzentrum und ohne Anbindung an den öffentlichen Verkehr keine Nachfrage bestehe. Die Parzelle Nr. aaa sei nur 27 m breit und sei zwischen reinen Wohnzonen eingeklemmt. 10.2. Vorab gilt es klarzustellen, dass Ausnützungsziffern die zulässige Ausnützung auch in bestehenden Gebäuden begrenzen und durch nicht bewilligte, - 18 -