medämmungen, die dem Minergie-Standard entsprechen, einen Nutzungsbonus von beispielsweise 5% zu gewähren und dadurch den aus der Dämmung entstandenen nutzungstechnischen Nachteil wettzumachen und gleichzeitig einen Anreiz für energiesparendes Bauen zu schaffen (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 5. Dezember 2007 zur Teilrevision des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen vom 19. Januar 1993 [Baugesetz, BauG], 07.314, S. 76). Ein Widerspruch zwischen § 35 Abs. 1 BauV und den zitierten, in der Botschaft zur Teilrevision BauG festgehaltenen Gesetzgebungsabsichten ist nicht auszumachen.