Relevant wäre die Lage der bewilligten und zur Umnutzung in Wohnraum beantragten Gewerbeflächen einzig insofern, als sich anhand von entsprechenden Standortangaben bestimmen liesse, welche Wohneinheiten von der Restitutionsanordnung des Stadtrats Q._____ betroffen wären und welche Mieter dazu angehört werden müssten. Dazu hielt die Vorinstanz in Erw.