3. Die Beschwerdeführerin rügt vor Verwaltungsgericht zusammengefasst eine überlange Dauer der Behandlung ihres Umnutzungsgesuchs durch den Stadtrat Q._____, falsche Sachverhaltsfeststellungen und eine unzulässige, gehörsverletzende Verweigerung von Beweisabnahmen, die Missachtung der Verwirkung der Herstellung des rechtmässigen bzw. bewilligten Zustands und des Erfordernisses der Verdichtung der Bauzonen, eine Verletzung von § 50 Abs. 2 und 4 BauG, eine unsachgemässe Anwendung der Zonenvorschriften, insbesondere der maximalen AZ und des maxima- -7- len Wohnanteils daran sowie eine Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes.