Im Zeitpunkt der Bewilligung des auf der Parzelle Nr. aaa errichteten Mehrfamilienhauses am 9. Dezember 1992 stand noch die Bau- und Zonenordnung vom tt.mm.jjjj in Kraft, die für die damalige Wohn- und Gewebezone WG4 eine AZ von 0,6 für reines Wohnen und 1,0 für eine gemischte Nutzung vorsah. Es bestand jedoch bereits ein Entwurf (vom tt.mm.jjjj) für eine neue BNO, worin die AZ für reines Wohnen auf 0,8 angehoben wurde. In Anbetracht dessen wurde der Bauherrschaft im sog. "Vorgriffsverfahren" in Anwendung der neuen Bauvorschriften eine Ausnützung von 1,003 mit einem Wohnanteil von 82,2%, also leicht über einer AZ von 0,8 bewilligt.