II. 1. 1.1. Die streitbetroffene Parzelle Nr. aaa liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA4 der Stadt Q._____, einer Zone mit gemischter Nutzung. Gemäss dazugehöriger Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom tt.mm.jjjj (mit Teiländerungen vom tt.mm.jjjj und tt.mm.jjjj), § 7 Abs. 1, ist die Zone für Wohnen sowie mässig störende Gewebe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die Ausnützungsziffer (AZ) beträgt mindestens 0,70 und maximal 1,00, der maximale AZ-Anteil für das Wohnen 0,80 (§ 5 Abs. 1 BNO).