4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST). 2. Mit Beschwerdeantworten vom 3. September 2025 und 17. September 2025 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, und der Stadtrat Q._____ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, Letzterer mit dem Zusatz, soweit darauf einzutreten sei. 3. Am 8. Oktober 2025 erstatte die Beschwerdeführerin eine Replik, worin sie an ihren Anträgen festhielt. Das BVU, Rechtsabteilung, und der Stadtrat Q._____ liessen sich darauf nicht mehr vernehmen. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]).