2. Es sei das Baugesuch der A._____ vom 31.3.2020 betreffend die Liegenschaft R-Strasse 2–6, Parzelle aaa, gutzuheissen und die Umnutzung der Gewerberäume in Wohnräume sei zu bewilligen. Die Bedingungen der Baubewilligung vom 9. Dezember 1992 (vgl. Ziff. 2) "Der BGF-Gewerbeanteil von mind. 390 m2 darf nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Er ist dauernd zu erhalten" sei aufzuheben und die Baubewilligung zu erteilen. 3. Eventualiter: Es sei für die Umnutzung der vom Stadtrat Q._____ verlangten Gewerberäume in Wohnräume eine Ausnahmebewilligung gem. § 67 BauG zu erteilen.