A. 1. Am 9. Dezember 1992 bewilligte der Stadtrat Q._____ der F._____ AG auf der Parzelle Nr. aaa den Neubau eines dreigeteilten Mehrfamilienhauses (R-Strasse 2–6) mit insgesamt 27 Nutzungseinheiten, aufgeteilt in einen BGF-Anteil von 1'806 m2 (= 82,2%) auf Wohnen und 390 m2 (= 17,8%) auf Gewerbe. Die Bewilligung enthielt unter dem Titel "Ausnutzung" (E/2) die Auflage, wonach der BGF-Gewerbeanteil von mindestens 390 m2 nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden dürfe und dauernd zu erhalten sei.