2. Die Frist gemäss Dispositiv-Ziffer III. der angefochtenen Verfügung vom 12. März 2025 läuft am 4. Dezember 2025 ab. 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00, sind von den Beschwerdeführenden zu bezahlen; diese haften solidarisch. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Generalsekretariat Mitteilung an: das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten