Ob es zutrifft, dass – gemäss Beschwerdeschrift – nun keine aktive Zuchtpraxis mehr bestehen soll, erscheint fraglich. Jedenfalls besteht keinerlei Gewähr dafür, dass die Zucht mit den eigenen Rüden tatsächlich bereits während des Rechtsmittelverfahrens komplett eingestellt wird, ebenso wenig dafür, dass keine zu- - 14 -