dehaltung längst überfordert. Die Beschwerdeführenden sind nach der Aktenlage nicht im Stande, die konsequente räumliche Trennung der Rüden von den Hündinnen (insbesondere bei Läufigkeit) zu gewährleisten. Zudem äusserte die Beschwerdeführerin vor Ort am 28. Januar 2025 den klaren Wunsch, weiterzüchten zu wollen aufgrund der langen Warteliste (act. 316). Ob es zutrifft, dass – gemäss Beschwerdeschrift – nun keine aktive Zuchtpraxis mehr bestehen soll, erscheint fraglich.