__" und "H._____" nicht kastriert. In den Akten liegt eine Bestätigung von Dr. med. vet. I._____ vom 11. Februar 2025, wonach die Hündin "H._____" kastriert sei (act. 334). Damit ist die Beschwerdeführerin aber nach gegenwärtiger Aktenlage weiterhin Halterin mindestens einer nicht kastrierten Hündin. - 13 -