Ab 2020 fanden keine unangemeldeten Kontrollen des VeD mehr statt, vielmehr informierte sich die ab dann zuständige StV Kantonstierärztin des VeD nach Eingang von Tierschutzmeldungen im März 2020, Juli und Oktober 2024 bei Dr. med. vet. C._____ telefonisch nach der Situation (act. 216 ff., 232 f., 236). Ab November 2024 kommunizierte die StV Kantonstierärztin mit Dr. med. vet. C._____ per WhatsApp und Mail (act. 248 ff.) und kündigte schliesslich mit Schreiben vom 26. November 2024 eine Kontrolle bei den Beschwerdeführenden per Ende Januar 2025 an (act. 252 f.). - 11 -