Bereits im Jahr 2004 wurden die Beschwerdeführenden aufgefordert, keine Hunde in Transportboxen zu halten und die völlig unzureichende Hygiene zu verbessern (Verfügung des Veterinäramts Kanton Thurgau vom 15. Juli 2004 [act. 57 ff.], Mitteilung des VeD vom 29. November 2004 [act. 65 ff.]). 2006 und 2011 konnten nach Tierschutzmeldungen aufgrund fehlender Mitwirkung der Beschwerdeführenden keine unangemeldeten Kontrollen durchgeführt werden (act. 80 ff., act. 84 ff.).