nahmen nicht aus, um das Risiko unkontrollierter, tierschutzwidriger Fortpflanzung wirksam zu unterbinden. Die Operation von Rüden sei minimalinvasiv, risikoarm und etabliert. Die dauerhafte Unfruchtbarkeit stehe in einem vernünftigen Verhältnis zum vorrangigen, unbestreitbaren öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Tierleid und Geburtskomplikationen, der Einhaltung klarer tierschutzrechtlicher Vorgaben sowie der Sicherstellung kontrollierter Zuchtbedingungen. Insofern seien die Wirkungen des Entzugs der aufschiebenden Wirkung auch zumutbar. -9-