3. Mit Beschwerdeantwort vom 17. September 2025 beantragte das DGS, Generalsekretariat, die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Unter anderem wies es bezüglich des Tierbestands auf den sich in den eingereichten Akten befindenden Auszug der AMICUS-Datenbank vom 12. September 2025 hin. -5- E. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: