IV. Es muss ab sofort eine schriftliche Dokumentation über die Zucht geführt werden. Diese umfasst Angaben vom Vater- und Muttertier, die Geburtsdaten der Welpen, die Anzahl geborener Welpen, der Verlauf der Aufzucht und die Abgabe an die neuen Halter (Zeitpunkt und Personalien der neuen Halter). Die Dokumentation ist jeweils bis Ende Jahr dem Veterinärdienst unaufgefordert einzureichen. V. [Kostenauflage]. VI. Einer Beschwerde gegen die Massnahmen gemäss Ziffern I. bis IV. wird die aufschiebende Wirkung entzogen.