Nach Vorabklärungen kündigte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst (nachfolgend: VeD), im November 2024 gegenüber B._____ und A._____ an, voraussichtlich Ende Januar 2025 eine Haltungskontrolle durchzuführen. Ende Dezember 2024 und Anfang Januar 2025 gingen drei weitere Tierschutzmeldungen ein: Die Zucht finde unter katastrophalen Bedingungen statt; insbesondere werde das Muttertier ständig trächtig gehalten und es zeige sich ein sehr unhygienischer Zustand. Die angemeldete Haltungskontrolle wurde am 28. Januar 2025 in Anwesenheit der (inzwischen pensionierten) Tierärztin des Ehepaars AB._____, Dr. med. vet.