2. Gemäss der Datenbank AMICUS gab es im Hundebestand von B._____ im Jahr 2024 fünf Würfe mit insgesamt zwölf Welpen, die alle an andere Halter abgegeben wurden. Im Juli 2024 erfolgte eine Tierschutzmeldung, wonach seit mehreren Jahren Missstände bei der Tierhaltung bestünden und im Messiehaushalt des Ehepaars AB._____ eine medizinisch bedenkliche Situation herrsche. Nach Vorabklärungen kündigte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst (nachfolgend: VeD), im November 2024 gegenüber B._____ und A._____ an, voraussichtlich Ende Januar 2025 eine Haltungskontrolle durchzuführen.