Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Tierschutzgesetzgebung (Massnahmen in der Hundehaltung und Hundezucht; aufschiebende Wirkung) Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 28. Juli 2025 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____ und B._____ sind seit Jahrzehnten Halter und Züchter von Hunden, namentlich von Pudeln. Seit 2004 sind Beanstandungen bezüglich der Hundehaltung und -zucht aktenkundig. In der Hundedatenbank AMICUS ist ab 2015 nur noch B._____ als aktive Hundehalterin registriert.