Dem Beschwerdeführer wurde die materielle Hilfe aufgrund wiederholter Widerhandlungen gegen Auflagen und Weisungen eingestellt. Bereits mit gemeinderätlichem Entscheid vom 8. Juli 2024 wurde ihm die Sozialhilfe ab August 2024 für drei Monate um 30 % des Grundbedarfs gekürzt, da er gegen die Weisung, den Termin bei AMIplus am 24. Juni 2024 wahrzunehmen, verstossen hat. Mit gemeinderätlichem Entscheid vom 30. September 2024 wurde eine Kürzung des Grundbedarfs um 30 % ab November 2024 für weitere sechs Monate aufgrund erneutem Nichterfüllen von Auflagen und Weisungen (Jobcoaching) verfügt; mit Entscheid des Gemeinderats vom 27. Januar 2025 wurde an der Kürzung festgehalten.